Entsorgungshinweis


Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme, die Verwertung eingearbeiteter Ressourcen und die umweltverträgliche sowie fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Alle relevanten Vorgaben haben wir Ihnen hier zusammengestellt.


Bedeutung des Symbols „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“

Die Elektro- & Elektronikgeräte sind nach dem ElektroG mit einem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Altgerät nicht im unsortierten Siedlungsabfall, sondern separat entsorgt werden muss.


Entsorgung von Altgeräten

Eigentümer von ausgedienten Elektro- & Elektronikgeräten (Altgeräten), haben diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und insbesondere nicht im Haushaltsmüll zu entsorgen.

Zu diesen Altgeräten zählen u.a.: Lampen und Leuchten

Eine nicht abschließende Auflistung der Elektro- und Elektronikgeräten finden Sie in Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) ElektroG.


Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien und Altakkumulatoren

Für jeden Besitzer von Altbatterien und Altakkumulatoren gilt die Entnahmepflicht aus dem Altgerät vor der Abgabe an einer entsprechenden Erfassungsstelle. Dies gilt auch für Lampen, welche nicht vom Altgerät umschlossen (und somit nicht herausnehmbar) sind.


Rückgabe von Altgeräten

Kleingeräte
Altgeräte, dessen äußere Abmessung maximal 25 Zentimeter betragen, werden von uns jederzeit unentgeltlich entgegengenommen (maximal 5 Geräte einer Geräteart). Wenn Sie eine Abgabe Ihres Altgerätes bei uns wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender E-Mail-Adresse: [email protected]. Wir lassen Ihnen dann ein entsprechendes Paketlabel zukommen, sodass Sie uns Ihr Elektroaltgerät mittels Paketdienstes kostenlos zusenden können.

Großgeräte – Kantenlänge über 50cm
Altgeräte, dessen äußere Abmessung mehr als 50 Zentimeter betragen, werden von uns bei Kauf eines gleichwertigen Neugerätes unentgeltlich zurückgenommen.

Bei Altgeräten, dessen äußere Abmessung mind. 50cm betragen, besteht die Möglichkeit der Altgeräteabholung am Ort der Abgabe des Neugerätes. Rücknahmeberechtigt sind folgende Gerätekategorien (definiert in Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) ElektroG):

  • Kategorie 1: Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke oder Klimageräte)
  • Kategorie 2: Bildschirme, Monitore & Geräte mit einer Bildschirmoberfläche über 100 cm²
  • Kategorie 4: Geräte mit einer Kantenlänge mehr als 50 cm

Bitte teilen Sie uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektrogerät unter folgender E-Mail-Adresse mit, dass Sie bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät abholen lassen möchten: [email protected]

Großgeräte – Kantenlänge zwischen 25 und 50cm

Altgeräte, dessen äußere Abmessung zwischen 25 und 50 Zentimeter betragen, werden von uns bei Kauf eines gleichwertigen Neugerätes unentgeltlich zurückgenommen.

Bei Altgeräten, dessen äußere Abmessung zwischen 25 und 50cm betragen, besteht die Möglichkeit der Altgeräterückgabe per Paket. Rückgabeberechtigt sind folgende Gerätekategorien (definiert in Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) ElektroG):

  • Kategorie 3: Lampen (z.B. LED-Lampen oder Leuchtstofflampen)
  • Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
  • Kategorie 6: IT- & Telekommunikationsgeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt

Bitte teilen Sie uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektrogerät unter folgender E-Mail-Adresse mit, dass Sie ein Altgerät zurückzugeben möchten: [email protected]. Wir lassen Ihnen dann ein entsprechendes Paketlabel zukommen, sodass Sie uns Ihr Elektroaltgerät mittels Paketdienstes kostenlos zusenden können.


Weitere Rückgabemöglichkeiten
Alternativ zu den bereits genannten Möglichkeiten können Sie Ihre Altgeräte auch bei zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen (lokalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen) abgeben. Eine Übersicht von anerkannten Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf


Personenbezogene Daten auf Altgeräten

Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer eigenverantwortlich für die Löschung eben dieser Daten auf den ausgedienten Altgeräten ist.